Verteilungstermin

Verteilungstermin
im  Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlicher Termin, in dem der Ersteher nach Zuschlag das  Bargebot zu zahlen hat. Dieser Betrag (Versteigerungserlös) tritt für die Anspruchsberechtigung an Stelle des Grundstücks. Maßgebend für die Verteilung ist  Rang der Rechte nach §§ 10 ff. ZVG; dazu Aufstellung des  Teilungsplans.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zwangsversteigerung — Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in § 869 Zivilprozessordnung). Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Auseinandersetzungsversteigerung — Die Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist ein besonderes, in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung. Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Subhastation — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Teilungsversteigerung — Die Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist ein besonderes, in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung. Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Bargebot — Bargebot, bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken der vom Ersteher im Verteilungstermin bar zu berichtigende Geldbetrag. Dies ist der Teil des geringsten Gebotes (s. Geringstes Gebot), der zur Deckung der Kosten des Verfahrens und der ersten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — (Exekution, Hilfsvollstreckung), die amtliche zwangsweise Ausführung eines Richterspruches oder einer sonstigen obrigkeitlichen Verfügung. Diese kommt in Ansehung von Richtersprüchen sowohl im Zivilprozeß als im Strafverfahren in Betracht. Aber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • geringstes Gebot — Begriff im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren. Um bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken die Verschleuderung zu vermeiden und die dem Recht des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte zu sichern (Deckungsgrundsatz und ⇡ Übernahmegrundsatz) …   Lexikon der Economics

  • Bargebot — bei der ⇡ Zwangsversteigerung Begriff für: (1) Den Teil des ⇡ geringsten Gebotes, der zur Deckung der Gerichtskosten des Zwangsversteigerungsverfahrens und anderer in §§ 10 und 12 ZVG näher bezeichneter Ansprüche bestimmt ist (Mindestbargebot);… …   Lexikon der Economics

  • Teilungsmasse — Betrag, der im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren nach durchgeführter Versteigerung im Verteilungstermin vom Gericht festzustellen ist (§ 107 ZVG) und zur Verteilung an Berechtigte zur Verfügung steht. Die T. besteht i.d.R. aus ⇡ Bargebot, und… …   Lexikon der Economics

  • Teilungsplan — im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht aufgestellter Plan über die Verteilung des Versteigerungserlöses unter Vorwegnahme der Verfahrenskosten (§§ 106 ff. ZVG). Über T. wird im Verteilungstermin verhandelt; er kann dabei abgeändert werden …   Lexikon der Economics

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